Die Sachversicherung deckt im Allgemeinen Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen (Fahrhabe, Immobilien, Waren usw.) entstehen.

 

Die Feuerversicherung deckt im Allgemeinen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse, abstürzende oder notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon sowie Rauch entstehen. Jedes dieser Risiken wird genau definiert, und es besteht eine Reihe von Ausschlüssen, die in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen festgehalten sind.

 

Durch die Elementarereignisse Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch hervorgerufene Schäden werden nach Abzug einer Franchise durch die Feuerversicherung gedeckt (siehe Elementarschaden-Pool). Bei dieser Deckung besteht naturgemäss auch eine Höchsthaftungslimite. Bei Kulturen übernimmt die Hagelversicherung diese Schäden.

 

Erdbebenschäden sind in der Schweiz durch den Versicherer grundsätzlich nicht gedeckt. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten für Hausrat, Fahrhabe und Gebäude eine Zusatzversicherung zur Feuerversicherung für die Deckung von Erdbebenschäden an.

 

Die Diebstahlversicherung deckt Schäden aus Einbruchdiebstahl, Beraubung und eventuell einfachem Diebstahl in der Hausratsversicherung, aus Einbruchdiebstahl und Beraubung in der Geschäftsversicherung. Einfacher Diebstahl ist die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung von Gewalt; beim Einbruch- oder qualifizierten Diebstahl erfolgt ein Aufbrechen von Räumen bzw. sich darin befindenden Behältnissen. Beraubung ist der Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

 

Die Wasserversicherung deckt an der versicherten Sache Schäden, die durch Ausfliessen von Wasser aus Wasserleitungsanlagen, Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren, Rückstau aus Abwasserkanalisationen und Grundwasser, Frostschäden an Wasserleitungsanlagen, Ausfliessen von Öl aus Heizungsanlagen und -tanks erfolgen. Ausgeschlossen sind Elementarschäden, die von der Feuerversicherung gedeckt sind.Glasbruchversicherung.

 

Bei der Glasbruchversicherung werden die in der Police aufgeführten Gläser (Einzelversicherung) oder sämtliche Verglasungen (Pauschalversicherung) gegen Bruchschäden gedeckt. Versicherbar sind Gebäude- wie auch Mobiliar-Verglasungen.

 

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser und Glasbruch; eingeschlossen sind beispielsweise auch Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder und Fensterläden.

 

Die Hausratversicherung deckt die Schäden an Gegenständen im Hause, die nicht Gebäudebestandteile oder bauliche Einrichtungen sind. Es handelt sich um eine Pauschalversicherung, die je nach Vereinbarung Feuer- (inkl. Elementarschäden), Wasser-, Diebstahl- und Glasschäden deckt; als Ersatzwert sind in der Regel die Kosten für eine Neuanschaffung (Neuwert) vorgesehen. Wichtig ist die laufende Anpassung der Versicherungssumme an Geldentwertung oder Neuanschaffung, sonst entsteht eine Unterversicherung.

 

Die Wertsachenversicherung (Schmuckversicherung) deckt Schäden an Schmucksachen, Pelzen, Bildern, Musikinstrumenten und anderen persönlichen Wertsachen infolge von Diebstahl oder Einbruch, Raub, Feuer, Wasser, Verlieren, Abhandenkommen sowie Zerstörung und Beschädigung. Es werden bestimmte Massnahmen bezüglich Aufbewahrung und Beaufsichtigung verlangt. Die versicherten Sachen müssen im Versicherungsvertrag einzeln bezeichnet und genau umschrieben werden (Einzelversicherung).

 

Die Neuwertversicherung ist eine Form der Sachversicherung, die auch die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert entschädigt. Neuwert ist der Betrag, der für die Neuanschaffung oder den Wiederaufbau erforderlich ist. Als Zeitwert wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder den Wiederaufbau erforderlich ist, abzüglich der Wertverminderung infolge von Abnützung oder aus anderen Gründen (Sachwert). In der Regel wird als Versicherungssumme aber der Neuwert eingesetzt.

 

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der Ersatzwert. Bei der Sachversicherung hat dies für den Versicherungsnehmer unangenehme Folgen, wird ihm doch nicht der volle Schaden vergütet. Auch im Teilschadenfall werden die Versicherungsleistungen proportional zur Unterversicherung gekürzt. Betriebsunterbruch-Versicherung.

 

Versicherung von Betriebsunterbrechungs-Schäden wegen Feuer-, Elementar-, Wasser- oder Maschinenschäden; Vergütung des entgangenen Netto-Betriebsgewinns, der festen Kosten, der Personalkosten usw.

 

Die Versicherung der Aufräumungskosten ersetzt die Aufwendungen, die für die Freilegung der Schadenstätte von Überresten versicherter Sachen und für deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort bezahlt werden müssen. Auch Ablagerungs- und Vernichtungskosten zählen dazu. Bei der Gebäudeversicherung werden auch die Kosten für den Abbruch wertloser Gebäudereste vergütet.

 

Für Fragen und eine persönliche Beratung können Sie uns gerne kontaktieren.